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GGL und britische Glücksspielkommission vereinbaren engeren Informationsaustausch

Inhaltlich überarbeitet: 06.11.2026

Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) und die britische Gambling Commission haben am 4. November 2026 in Halle eine gemeinsame Absichtserklärung unterzeichnet. Die Aufsichten wollen Informationen künftig strukturierter austauschen, um ihre jeweilige Arbeit zu unterstützen. Die GGL gab die Vereinbarung am 5. November bekannt.

Was die Behörden vereinbart haben

Die Unterzeichnung fand beim European Regulators Roundtable statt. Die Mitteilung der GGL nennt ein mögliches Pilotprojekt zum Austausch von Informationen über illegale Glücksspiel-Websites. Das Vorhaben ist eine längerfristige Perspektive. Ein Starttermin, ein Ablauf oder bereits umgesetzte Maßnahmen werden in der Mitteilung nicht genannt.

Der Austausch ist für die Aufsicht relevant, weil Online-Angebote über Grenzen hinweg erreichbar sein können. Die beiden Behörden arbeiten dabei in ihren jeweiligen Zuständigkeiten. Auch Glücksspielwerbung, Website-Sperren und Prognosemärkte waren Themen des Treffens. Zu diesen Punkten berichtet die GGL keinen gemeinsamen neuen Beschluss.

Was für Sportwetten in Deutschland gilt

Wer prüfen möchte, ob ein Sportwettenangebot eine deutsche Erlaubnis hat, kann in der amtlichen Liste der GGL nach der Website suchen und nach der Glücksspielart „Sportwetten“ filtern. Die Liste enthält Angebote mit Erlaubnis oder Konzession nach dem Glücksspielstaatsvertrag. Für die Erlaubnisprüfung bleibt sie der direkte Bezugspunkt.

Unabhängig von der Absichtserklärung fordert die GGL eine Klarstellung von § 284 StGB für Anbieter mit Sitz im Ausland, die sich gezielt an Menschen in Deutschland richten. Laut Mitteilung hat sie ihr Anliegen beim Bundesjustizministerium bekräftigt. Der geltende Gesetzestext regelt die unerlaubte Veranstaltung öffentlichen Glücksspiels. Die Mitteilung kündigt keine beschlossene Gesetzesänderung an.

Stand 6. November 2026. Offen bleiben der Zeitplan für den Informationsaustausch und die Frage, ob das Pilotprojekt tatsächlich startet.

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