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Fünf Jahre GGL: 287 Verfahren und der Ruf nach mehr Spielraum
Inhaltlich überarbeitet: 22.09.2026

Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) hat am 22. September 2026 eine Bilanz ihrer ersten fünf Jahre veröffentlicht. Sie berichtet über mehr Verfahren gegen unerlaubte Online-Angebote und fordert einen größeren fachlichen Handlungsspielraum. Für Leser von Sportwetten-News ist dabei wichtig: Die Zahlen betreffen mehrere Glücksspielarten, nicht allein Sportwetten. Die Forderungen sind noch keine neuen Befugnisse.
287 Verfahren sind nicht 287 abgeschlossene Verbote
Laut der GGL-Bilanz vom 22.09.2026 stieg die Zahl der Untersagungsverfahren von 68 im Jahr 2022 auf 287 im Jahr 2025. Seit Tätigkeitsbeginn wurden rund 700 eingeleitet. In solchen Verfahren geht die Behörde gegen Angebote oder Aktivitäten vor, die sie für unerlaubt hält. Die Zahl der Verfahren sagt für sich genommen nicht, wie viele abschließende Verbote ergangen sind.
| Jahr | Verfahren | Vergleich |
|---|---|---|
| 2022 | 68 | Ausgangswert |
| 2025 | 287 | Rund 4,22-mal so viele |
Die Rechnung lautet 287 ÷ 68 ≈ 4,22. Es waren also mehr als viermal so viele Verfahren. Daraus lässt sich weder eine entsprechende Zunahme illegaler Anbieter noch eine gleich große Verringerung des Schwarzmarktes ableiten. Ein Vergleich zweier Jahreswerte zeigt auch keinen lückenlosen Verlauf dazwischen.
Websites, Anbieter und Zahlungswege getrennt zählen
Bis Ende 2025 prüfte die GGL nach eigenen Angaben rund 6.300 Websites. Zum Jahresende waren 1.843 unerlaubte Websites infolge von Untersagungen oder Netzsperren aus Deutschland nicht mehr erreichbar; die Behörde ordnet diese 254 Anbietern zu. Außerdem nennt sie 178 Websites, bei denen gängige Zahlungswege unterbunden waren.
Diese Angaben sollten nicht zu einer Gesamtsumme addiert werden: Sie zählen unterschiedliche Maßnahmen und Einheiten. Mehrere Internetadressen können zu einem Anbieter gehören. Die Pressemitteilung belegt auch nicht, dass die Gruppen der nicht erreichbaren Seiten und der vom Zahlungsverkehr abgeschnittenen Seiten überschneidungsfrei sind.
Was die Angaben zum erlaubten Markt umfassen
Die GGL nennt für September 2026 129 Veranstalter und Vermittler mit einer Erlaubnis ihrer Behörde sowie 229 erlaubte Glücksspielseiten. Das ist keine Zahl ausschließlich für Sportwetten. Es ist auch nicht die Gesamtzahl sämtlicher Einträge der amtlichen Whitelist: Diese enthält zusätzlich Angebote unter der Aufsicht anderer deutscher Behörden.
Für die Prüfung eines konkreten Angebots sind Unternehmensname, genaue Internetadresse und Glücksspielart entscheidend. Ein bekannter Markenname allein ersetzt diesen Abgleich nicht. Weitere Orientierung bietet unser Beitrag Sportwetten-Lizenz in Deutschland: Was die GGL-Whitelist belegt.
In den LUGAS-Zentraldateien waren laut GGL Ende 2025 rund 5,3 Millionen registrierte Spielende erfasst. LUGAS bezeichnet das länderübergreifende Glücksspielaufsichtssystem. Registrierungen sind dabei keine Aussage darüber, wie viele Menschen an einem bestimmten Tag aktiv gespielt haben.
Was hinter der Quote von rund 77 Prozent steckt
Die GGL verweist auf eine von ihr beauftragte Studie und nennt rund 77 Prozent als Anteil des regulierten Online-Marktes. Die Veröffentlichung der Studienergebnisse vom 16.03.2026 beziffert die Kanalisierungsquote auf 77,03 Prozent. Kanalisierung bedeutet hier die Zuordnung des geschätzten Marktvolumens zu erlaubten Angeboten.
Der Studienbericht, aktualisiert am 27.04.2026, stützt die finanzielle Marktaufteilung auf die von Befragten berichteten Verluste: 22,97 Prozent entfielen auf nicht lizenzierte Anbieter. Die Ergänzung zu 100 Prozent ergibt 77,03 Prozent. Das sind weder 77 Prozent aller Websites noch 77 Prozent aller Menschen, die spielen.
Die Auswertung beruht auf 2.000 Befragten mit 4.027 Anbieter-Nennungen; Lotterien sind ausgeklammert. Die Autoren weisen darauf hin, dass die Panelbefragung nicht bevölkerungsrepräsentativ ist und rückblickende Angaben fehlerhaft sein können. Die Quote ist deshalb eine Schätzung für den untersuchten Markt und keine neue Messung sämtlicher Glücksspielaktivitäten am 22. September.
Was die GGL am Rechtsrahmen ändern möchte
In ihrer aktuellen Mitteilung begründet die GGL den gewünschten Handlungsspielraum damit, dass digitale Geschäftsmodelle sich schneller verändern als der staatsvertragliche Rechtsrahmen. Sie möchte die laufende Evaluierung des Glücksspielstaatsvertrags 2021 nutzen, um die Regulierung anpassungsfähiger zu machen.
Das beschreibt die Position der Behörde. Die Bilanz ist kein Gesetzesbeschluss. Welche Änderungen tatsächlich umgesetzt werden, geht aus dieser Mitteilung nicht hervor. Für Leser ändert eine solche Forderung daher nicht automatisch die geltenden Regeln eines Wettangebots.
Quellen und zeitliche Einordnung
Nachrichtenanlass ist die GGL-Mitteilung vom 22.09.2026. Die darin genannten Vollzugszahlen beziehen sich überwiegend auf 2025; die Angaben zu Erlaubnisinhabern auf September 2026. Die Behörde wurde am 01.07.2021 errichtet und übernahm ihre Aufgaben vollständig am 01.01.2023. Das Erscheinungsdatum der Bilanz ist nicht mit diesen Ereignissen gleichzusetzen.
Geprüft wurden die verlinkte Originalmitteilung, die Whitelist-Erläuterungen, die Studienmitteilung und der aktualisierte Bericht. Die Behördensummen werden als Angaben der GGL wiedergegeben, nicht als eigene Zählung der Whitelist. Redaktioneller Stand: 22.09.2026.