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Gesperrte Spieler kamen in mehr als zehn Prozent der geprüften Wettstellen durch

Bei Testkäufen des Fachverbands Glücksspielsucht konnten gesperrte Personen in mehr als zehn Prozent der geprüften Spielhallen und Wettbüros trotzdem Einsätze tätigen. Das berichtet BR24 am 05.10.2026. Die Zahl beschreibt eine Stichprobe des Verbands und keinen bundesweiten Anteil aller Wettstellen. Eine OASIS-Sperre bleibt rechtlich gültig, auch wenn eine Kontrolle vor Ort nicht funktioniert. BR24 berichtet über die Testkäufe und den aktuellen Markt.

Für dich bedeutet das: Eine Wettvermittlungsstelle muss bei jedem Betreten deine Identität prüfen und den OASIS-Status abgleichen. Wenn trotzdem eine Wette angenommen wird, liegt darin nicht automatisch eine Aufhebung der Sperre. Es handelt sich vielmehr um eine mögliche Lücke bei der Kontrolle oder um einen möglichen Verstoß gegen die Pflichten des Anbieters.

Was die Testkäufe konkret zeigten

OASIS steht für „Onlineabfrage Spielerstatus“. Das System ist die bundesweite Sperrdatei für Glücksspiel. Eine eingetragene Person darf an den vom Sperrsystem erfassten öffentlichen Glücksspielen nicht teilnehmen. Dazu zählen Sportwetten in Wettvermittlungsstellen. Für einzelne Glücksspielarten gelten gesetzliche Ausnahmen.

Die jetzt von BR24 aufgegriffenen Angaben stammen aus Testkäufen, die der Fachverband Glücksspielsucht organisiert hat. Der Verband setzte dafür gesperrte Testpersonen ein. Diese besuchten Spielhallen und Wettbüros und prüften, ob die Sperre erkannt und beachtet wurde.

Nach Angaben des Verbands konnten in mehr als zehn Prozent der geprüften Standorte gesperrte Personen dennoch Einsätze tätigen. Wichtig ist die Einordnung: Das ist keine staatliche Kontrollquote und keine vollständige Untersuchung aller Wettbüros in Deutschland. Der Umfang und der genaue Erhebungszeitraum dieser Testkäufe werden in der BR24-Meldung nicht angegeben. Das Veröffentlichungsdatum 05.10.2026 ist deshalb kein belegtes Datum der Testkäufe.

Eine frühere rbb24-Recherche vom 25.08.2026 beschrieb ebenfalls Fälle aus mehreren Bundesländern. In einer Berliner Filiale war laut Bericht keine Aufsichtsperson am Empfang. Die Testperson konnte dort Wetten platzieren. In einem anderen Fall erkannte eine Aufsichtsperson den Sperreintrag, ließ die Teilnahme aber trotzdem zu. Nach Angaben des Fachverbands hatten rund 15 Anbieter anschließend eine Unterlassungserklärung abgegeben. Das ist eine schriftliche Zusage, ein bestimmtes Verhalten künftig zu unterlassen.

Der Verband berichtet damit über eigene Testkäufe. Seine Angaben sind nicht mit einer unabhängigen bundesweiten Statistik gleichzusetzen. Sie zeigen aber, dass die gesetzliche Sperrprüfung in einzelnen untersuchten Situationen praktisch nicht zuverlässig funktioniert haben soll.

Zur Einordnung der Prozentangabe ein klar gekennzeichnetes fiktives Beispiel: Würden 200 Wettstellen geprüft und läge die Auffälligenquote bei 11 Prozent, wären rechnerisch rund 22 Standorte betroffen. Die Rechnung lautet: 200 × 0,11 = 22. Daraus ließe sich aber nicht ableiten, dass genau 11 Prozent aller Wettstellen in Deutschland die Sperrprüfung nicht einhalten. Dafür müsste eine belastbare und repräsentative Untersuchung vorliegen.

Warum die Sperre im Wettbüro nicht automatisch greift

Eine eingetragene OASIS-Sperre gilt unabhängig davon, ob eine Wettstelle den vorgeschriebenen Abgleich tatsächlich durchführt. Damit die Sperre praktisch beachtet wird, muss die Wettstelle den OASIS-Status abfragen. Der Anbieter oder die Wettvermittlungsstelle muss also die Identität und den Spielstatus prüfen.

§ 8 Absatz 3 des Glücksspielstaatsvertrags 2021 verpflichtet Anbieter der vom Teilnahmeverbot erfassten Glücksspiele zur Identitätskontrolle und zum Abgleich mit der Sperrdatei nach § 23. In Wettvermittlungsstellen, Spielhallen und Spielbanken ist der Abgleich bei jedem Betreten vorgeschrieben. Für Online-Angebote regelt das Gesetz den Abgleich beim Beginn einer Spielteilnahme. Der genaue Wortlaut steht im Glücksspielstaatsvertrag 2021. Das Regierungspräsidium erläutert den verpflichtenden OASIS-Abgleich und die aktuellen Systemdaten.

Warum kann eine gesperrte Person dann trotzdem durchkommen? Die rbb24-Recherche beschreibt eine fehlende Prüfung am Empfang und eine zugelassene Teilnahme trotz erkanntem Sperreintrag. Technische Fehler oder ein fehlender Anschluss sind weitere denkbare Ursachen; sie sind für diese Fälle damit nicht nachgewiesen:

  • Am Empfang findet keine Prüfung statt.
  • Die Prüfung wird technisch oder organisatorisch nicht korrekt durchgeführt.
  • Ein Sperreintrag wird erkannt, die Teilnahme wird aber trotzdem zugelassen.
  • Die betroffene Stelle verfügt möglicherweise nicht über die notwendige Verbindung zum Sperrsystem.

Für erlaubte Sportwettenanbieter ist der Anschluss an OASIS vorgeschrieben. Das bestätigt die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder, kurz GGL. Bei illegalen Angeboten kannst du dich dagegen nicht auf die vorgeschriebenen staatlichen Spielerschutzmaßnahmen verlassen. Die GGL erklärt, welche Rolle OASIS und LUGAS bei erlaubten Sportwettenanbietern spielen.

Die Verantwortung für Kontrollen und die Ahndung möglicher Verstöße liegt bei den jeweils zuständigen Glücksspielaufsichtsbehörden. Welche Landes- oder kommunale Behörde eine Wettvermittlungsstelle kontrolliert, richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht. Das bedeutet nicht, dass jeder gemeldete Fall sofort zu einer Sanktion führt. Zunächst müssen die Umstände geprüft und rechtlich bewertet werden.

Daneben können auch zivilrechtliche Verfahren eine Rolle spielen. Laut rbb24 untersagte das Landgericht Berlin einem Berliner Anbieter, OASIS-gesperrten Personen die Teilnahme an Sportwetten zu ermöglichen. Für künftige Verstöße wurde ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro genannt. Ein Ordnungsgeld ist eine gerichtliche Geldsanktion, die bei einem Verstoß gegen eine gerichtliche Anordnung verhängt werden kann. Es handelt sich nicht um eine automatische Strafe für jede einzelne Auffälligkeit.

Was die Sperrdatei-Zahlen über die Praxis sagen

BR24 nennt am 05.10.2026 unter Verweis auf Zahlen des Regierungspräsidiums Darmstadt rund 390.000 registrierte Spieler und einen Anteil von 97 Prozent Selbstsperren. Das sind gerundete Angaben des Berichts; die genaue Zahl der Sperreinträge ist davon zu unterscheiden. Eine Selbstsperre beantragt die betroffene Person selbst. Bei einer Fremdsperre wird die Sperre von einer anderen Person oder einem Anbieter angestoßen, wenn gesetzlich anerkannte Gründe vorliegen.

Die Zahl der Einträge ist nicht in jedem Fall mit der Zahl der verschiedenen Personen gleichzusetzen. Das Regierungspräsidium weist darauf hin, dass einzelne Personen mehrfach gesperrt werden können. Die Daten geben einen bestimmten Stand wieder und sind keine zeitlose Gesamtzahl.

Für die Dauer gelten ebenfalls klare Regeln. Für Selbst- und Fremdsperren beträgt die Mindestdauer grundsätzlich ein Jahr. Bei einer Selbstsperre kann die betroffene Person einen abweichenden Zeitraum beantragen, der mindestens drei Monate betragen muss. Eine Fremdsperre gilt mindestens ein Jahr. Die Aufhebung einer Sperre darf nach Angaben des Regierungspräsidiums Darmstadt ausschließlich durch das Regierungspräsidium erfolgen. Ein Wettbüro kann die Sperre also nicht selbst aufheben, und auch eine erfolgreiche Wettannahme beendet sie nicht.

Die hohe Zahl der Selbstsperren zeigt, dass viele Einträge auf einer eigenen Entscheidung der betroffenen Personen beruhen. Sie sagt aber nicht, wie zuverlässig jede einzelne Kontrolle in der Praxis funktioniert. Dafür wären gesonderte Daten über Abfragen, abgewiesene Teilnahmen und festgestellte Verstöße nötig.

Auch der größere Markt liefert keinen direkten Beleg für die Qualität einzelner Kontrollen. Die GGL berichtet für 2025 von einem Bruttospielertrag von 14,4 Milliarden Euro im erlaubten Glücksspielmarkt. Die Kanalisierungsstudie kommt für 2024 auf 77 Prozent reguliertes und 23 Prozent unreguliertes Online-Marktvolumen. Der Tätigkeitsbericht der GGL weist darauf hin, dass die Größe des illegalen Marktes nicht als eigene Kennzahl für 2025 ausgewiesen wird. Die methodische Einordnung erläutert der Tätigkeitsbericht 2025 der GGL.

Was das für Nutzer bedeutet

Wenn du in OASIS gesperrt bist, bleibt diese Sperre auch dann bestehen, wenn eine Wettstelle dich nicht abweist. Eine angenommene Wette ist kein Nachweis dafür, dass die Sperre aufgehoben wurde. Nur die zuständige Stelle kann sie nach den gesetzlichen Regeln aufheben.

Der Fall zeigt außerdem den Unterschied zwischen einem Limit und einer umfassenden Sperre. Ein Einzahlungslimit begrenzt Geldbewegungen. OASIS soll dagegen die Teilnahme an mehreren legalen Glücksspielarten verhindern. Mehr zum Unterschied zwischen Einzahlungslimit, Einsatz und Verlust findest du in diesem Beitrag.

Wenn du trotz Sperre an einem legalen Standort teilnehmen konntest, kannst du den Vorgang dokumentieren und dich an die zuständige Aufsicht oder eine Beratungsstelle wenden. Entscheidend sind dabei möglichst genaue Angaben zu Ort, Zeitpunkt und Ablauf. Die Zuständigkeit für die Kontrolle liegt nicht bei anderen Spielern, sondern bei den zuständigen Behörden und den jeweils verantwortlichen Stellen.

Bei Fragen zu einer eigenen Sperre oder problematischem Spielverhalten findest du auf unserer Seite Informationen zu Risiken und Hilfe. Eine Sperre ist ein Schutzinstrument. Ihre praktische Schutzwirkung hängt aber auch davon ab, dass die vorgeschriebene Prüfung an jedem anschlusspflichtigen Standort tatsächlich durchgeführt wird.

Quellen & Datenstand

  • BR24, 05.10.2026: Bericht über Testkäufe des Fachverbands Glücksspielsucht, mehr als zehn Prozent auffällige geprüfte Spielhallen und Wettbüros, rund 390.000 registrierte Spieler, 97 Prozent Selbstsperren, 14,4 Milliarden Euro Bruttospielertrag 2025 sowie eine Kanalisierung von 77 Prozent legalem und 23 Prozent unreguliertem Marktvolumen: BR24.

  • rbb24, Recherche vom 25.08.2026: Testpersonen des Fachverbands in acht Bundesländern, beschriebene Fälle in Berliner Wettstellen, Unterlassungserklärungen und das Verfahren vor dem Landgericht Berlin: rbb24.

  • Regierungspräsidium Darmstadt: Zahlen und Statistiken zu OASIS, Einordnung der Sperreinträge, Mindestdauer von Selbst- und Fremdsperren sowie Zuständigkeit für die Aufhebung. Die gerundeten aktuellen Werte werden oben BR24 zugeschrieben. Für den genauen Zeitpunkt des Pflichtabgleichs ist § 8 Absatz 3 GlüStV 2021 maßgeblich: OASIS-Zahlen und Statistiken.

  • GGL, Tätigkeitsbericht 2025, veröffentlicht am 03.07.2026: Angaben zur Aufsicht und zur methodischen Einordnung der Kanalisierungsstudie mit 77 Prozent reguliertem und 23 Prozent unreguliertem Online-Marktvolumen: GGL-Tätigkeitsbericht 2025.

  • GGL-FAQ Sportwetten und Wettanbieter, aktualisiert am 23.06.2026: Anschluss erlaubter Sportwettenanbieter an LUGAS und OASIS sowie Abgrenzung zu illegalen Angeboten: GGL-FAQ.

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