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Risikomanagement

Wenn du nach 30 Minuten inaktiv gemeldet wirst

Inhaltlich überarbeitet: 20.10.2026

Frau schließt am Küchentisch den Laptop, daneben leuchtet das Handy im abendlichen Licht.

Beim Online-Glücksspiel in Deutschland darf dich die Aktivitätsdatei nur bei einem Anbieter gleichzeitig als aktiv führen. Sie ist Teil des länderübergreifenden Glücksspielaufsichtssystems LUGAS. Nach Angaben der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) muss dein Anbieter dich auf deine Veranlassung hin inaktiv melden. Dasselbe gilt, sobald seit deiner letzten Eingabe mehr als 30 Minuten vergangen sind. Der aktive Eintrag wird nach § 6h Absatz 4 des Glücksspielstaatsvertrags aber erst fünf Minuten nach dieser Meldung entfernt.

Warum nur ein Anbieter gleichzeitig aktiv sein darf

Die Aktivitätsdatei ist eine der beiden Zentraldateien von LUGAS. Sie soll paralleles Spielen bei mehreren Anbietern verhindern. Unmittelbar bevor du mit dem Spielen beginnst, setzt dein Anbieter deinen Status in der Datei auf „aktiv“. Versucht ein zweiter Anbieter, dich ebenfalls aktiv zu setzen, erhält er den Hinweis, dass du bereits bei einem anderen Anbieter aktiv bist. Die zweite Spielteilnahme darf dann nicht ermöglicht werden.

Für die Zuordnung werden laut GGL pseudonymisierte Daten verwendet, nicht einfach dein Klarname. Das Pseudonym entsteht bei der ersten Registrierung, sobald du ein Spielkonto eröffnest. Löschst du das Konto, wird die Registrierung aufgehoben. Welches Limit dieses Spielkonto zusätzlich begrenzt, erklärt unser Beitrag Ein Einzahlungslimit begrenzt Einzahlungen, nicht Verluste.

Wann dein Anbieter dich inaktiv meldet

Für das Ende des aktiven Status gibt es laut GGL zwei Auslöser. Erstens kannst du die Inaktivmeldung verlangen; dein Anbieter muss sie dann vornehmen. Zweitens muss der Anbieter dich inaktiv melden, sobald seit deiner letzten Eingabe mehr als 30 Minuten vergangen sind. Die Frist beginnt mit der letzten Eingabe, nicht mit dem Start der Sitzung. Eine längere Sitzung mit regelmäßigen Eingaben kann deshalb aktiv bleiben.

Warum der Status danach nicht sofort verschwindet

Auf die Inaktivmeldung folgt eine Wartefrist. Nach § 6h Absatz 4 des Glücksspielstaatsvertrags wird der aktive Eintrag erst fünf Minuten nach der Meldung aus der Datei entfernt. Die Inaktivmeldung und das Ende des Eintrags sind also zwei verschiedene Zeitpunkte.

Ein ausdrücklich fiktives Beispiel: Deine letzte Eingabe ist um 19:42 Uhr. 19:42 bis 20:12 sind genau 30 Minuten; kurz nach 20:12 Uhr wird die Schwelle überschritten. Dein Anbieter muss dich dann inaktiv melden. Die fünfminütige Wartefrist beginnt mit der tatsächlichen Meldung; wird die Meldung entsprechend sofort vorgenommen, ist der aktive Eintrag ungefähr ab kurz nach 20:17 Uhr entfernt. Erst danach kann eine Aktivierung bei einem anderen Anbieter gelingen; ob und wann ein anderer Anbieter aktiviert, liegt bei ihm und ist nicht garantiert.

Was das für einen Wechsel bedeutet

Scheitert eine Aktivierung bei einem anderen Anbieter mit dem Hinweis, du seist noch aktiv, empfiehlt die GGL-FAQ, zuerst alle Geräte, Apps und Browserfenster auf eine noch offene Sitzung zu prüfen. Du kannst beim bisherigen Anbieter die Inaktivmeldung verlangen; fehlt dafür eine passende Option im Konto, wende dich an den Support.

Bleibt das Problem bestehen, kann die GGL in einem Ausnahmefall prüfen, bei welchem Anbieter du noch aktiv geführt wirst. Dafür verlangt sie laut FAQ den Namen jedes betroffenen Anbieters, die jeweilige Spieler-ID, einen Screenshot der Fehlermeldung mit Datum und Uhrzeit sowie deine ausdrückliche Zustimmung, den Anbieter gegebenenfalls zu kontaktieren. Die Spieler-ID ist nicht dein Nutzername, sondern eine Kennung mit bis zu 127 Zeichen, die oft als LUGAS-ID bezeichnet wird. Laut GGL liegen im System grundsätzlich nur die aktuellen Daten des Monats vor.

Wie schnell ein erhöhtes Einzahlungslimit im selben System wirksam wird, erklärt der Beitrag Ein höheres Einzahlungslimit gilt nicht sofort. Allgemeine Informationen zu Risiken und Hilfsangeboten findest du unter Risiken und Hilfe.

Quellen & Datenstand

Grundlage sind die GGL-Seite Zentraldateien für Einzahlungslimitierung und Parallelspielverhinderung und die GGL-Spieler-FAQ zur Limit- und Aktivitätsdatei, laut GGL aktualisiert am 06.08.2025. Die fünfminütige Wartefrist und die Inaktivmeldung nach mehr als 30 Minuten folgen § 6h Absatz 4 des Glücksspielstaatsvertrags 2021 (behördliche konsolidierte Lesefassung, nicht rechtsverbindlich). Datenstand dieses Artikels ist der 20.10.2026. Das Zeitbeispiel ist fiktiv und dient nur der Veranschaulichung.

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