Risiken von Sportwetten
Auch Gratisvarianten von Online-Glücksspielen verlangen ein Spielkonto
Inhaltlich überarbeitet: 13.10.2026

Kostenlose Spielvarianten können wie ihr Echtgeld-Vorbild aussehen, nur ohne Einsatz und Geldgewinn. Für erfasste Gratisvarianten von Veranstaltern oder Vermittlern öffentlicher Glücksspiele im Internet verlangt § 6j des Glücksspielstaatsvertrags ein Spielkonto beim Anbieter. Minderjährige und gesperrte Personen dürfen nicht teilnehmen. Absatz 2 verlangt außerdem eine Übereinstimmung mit dem zugrunde liegenden Glücksspiel. Er erfasst Angebote, die einem bestimmten öffentlichen Glücksspiel im Internet entsprechen, und daneben Angebote, die insbesondere durch ihren Namen oder ihre Gestaltung den Anschein eines bestimmten virtuellen Automatenspiels oder Online-Casinospiels erwecken.
Ein „unentgeltliches Unterhaltungsangebot“ ist hier eine kostenlose Variante, die einem öffentlichen Glücksspiel des Anbieters entspricht oder nachgebildet ist. Der Gesetzestext behandelt solche Angebote also nicht automatisch wie ein beliebiges Spiel ohne Bezug zu einem Glücksspiel.
Warum ist ein Spielkonto auch für Gratisangebote erforderlich?
Nach § 6j Absatz 1 dürfen Veranstalter und Vermittler öffentlicher Glücksspiele im Internet die beschriebenen Gratisangebote nur Spielern anbieten, für die bei ihnen ein Spielkonto nach § 6a eingerichtet ist. Der Erlaubnisinhaber darf die Nutzung ohne Spielkonto nicht ermöglichen. Das gilt entsprechend auch für die Teilnahme Minderjähriger und gesperrter Spieler.
Ein Spielkonto ist das persönliche, einem Anbieter zugeordnete Konto für die Teilnahme an Glücksspielen im Internet. § 6a regelt dafür die Registrierung und die Überprüfung der Angaben. Zusätzlich sieht § 8 für die erfassten Glücksspiele eine Prüfung gesperrter Personen vor. Die „Sperrdatei“ ist das zentrale Register, mit dem Veranstalter und Vermittler solche Sperren abgleichen müssen. Nach § 8 Absatz 2 dürfen gesperrte Spieler grundsätzlich nicht an öffentlichen Glücksspielen teilnehmen; für die dort genannten Ausnahmen gelten eigene Regeln.
Auch ein Gratisangebot ohne Spielkonto kann deshalb die gesetzlichen Schutzprüfungen umgehen. Die Vorschrift steht im Regelwerk zu Spielerschutzpflichten im Internet. Das ist eine Einordnung des Zusammenhangs der Normen, nicht ein zusätzliches wörtliches Zitat aus § 6j.
Ein fiktives Beispiel: Ein Anbieter macht eine kostenlose Variante seines Sportwettenangebots für alle frei zugänglich, ohne Spielkonto. Das wäre nach § 6j Absatz 1 Satz 2 unzulässig. § 28a Absatz 1 Nummer 27 führt das Anbieten solcher Gratisangebote ohne Spielkonto sowie die Teilnahme Minderjähriger oder gesperrter Spieler als Ordnungswidrigkeit auf. Nach § 28a Absatz 2 kann dafür eine Geldbuße von bis zu 500.000 Euro verhängt werden. Das ist der gesetzliche Höchstrahmen, nicht automatisch die Höhe einer Geldbuße. Nach § 28a Absatz 2 gilt der Rahmen für Ordnungswidrigkeiten nach § 28a Absatz 1 insgesamt. Das Beispiel bezieht sich auf keinen konkreten Anbieter.
Wann muss ein Gratisangebot dem Echtgeldspiel entsprechen?
§ 6j Absatz 2 nennt zwei Fälle: Das kostenlose Angebot entspricht einem bestimmten öffentlichen Glücksspiel im Internet; oder es erweckt insbesondere durch seinen Namen oder seine äußere Gestaltung den Anschein, einem bestimmten virtuellen Automatenspiel oder Online-Casinospiel zu entsprechen. In diesen Fällen muss das Gratisangebot dem öffentlichen Glücksspiel insgesamt entsprechen – abgesehen davon, dass kein Entgelt bezahlt wird und kein Geldgewinn anfällt. „Anschein“ beschreibt dabei den Eindruck, den Bezeichnung oder Gestaltung vermitteln.
Die Übereinstimmung betrifft laut Vorschrift insbesondere die Gewinnwahrscheinlichkeit und die Auszahlungsquote. Eine Auszahlungsquote beschreibt, welcher Anteil der Einsätze rechnerisch wieder als Gewinne ausgezahlt wird. Müssen beim Echtgeldspiel Gebühren oder ähnliche Abgaben gezahlt werden, sind diese beim Gratisangebot zu simulieren und anzugeben.
| Anforderung | Was der Text verlangt | Für welche Angebote das im Wortlaut steht |
|---|---|---|
| Spielkonto nötig | Zugang nur mit eingerichtetem Spielkonto nach § 6a | Absatz 1: öffentliche Glücksspiele im Internet, also auch Sportwetten |
| Kein Zugang ohne Konto; keine Minderjährigen oder gesperrten Spieler | Die Teilnahme darf nicht ermöglicht werden | Absatz 1 Satz 2 und 3: dieselbe Reichweite |
| Übereinstimmung mit dem Echtgeldspiel | Insbesondere Gewinnwahrscheinlichkeit und Auszahlungsquote; Gebühren sind zu simulieren und anzugeben | Absatz 2: Angebote, die einem bestimmten öffentlichen Glücksspiel im Internet entsprechen; daneben Angebote mit dem Anschein eines bestimmten virtuellen Automatenspiels oder Online-Casinospiels |
Für Sportwetten im Internet gilt § 6j ebenfalls: § 2 Absatz 6 nimmt unter anderem die §§ 1 bis 9a in den Anwendungsbereich auf. Absatz 2 beschränkt sich seinem Wortlaut nach nicht auf virtuelle Automatenspiele und Online-Casinospiele. Seine erste Alternative erfasst Angebote, die einem bestimmten öffentlichen Glücksspiel im Internet entsprechen. Ob ein konkretes Gratis-Sportwettenangebot die Voraussetzungen erfüllt, ist anhand seiner Ausgestaltung zu prüfen.
Was bedeutet das für den Zugang zu einer kostenlosen Variante?
„Kostenlos“ heißt nicht automatisch, dass ein Angebot ohne Zugangskontrollen bereitgestellt werden darf. Wer eine erfasste Gratisvariante nutzen möchte, braucht dafür ein Spielkonto beim Anbieter. § 6a regelt, welche Angaben bei der Registrierung erforderlich sind und dass diese überprüft werden. Welche konkreten Prüfschritte für ein bestimmtes Angebot gelten, hängt auch von den einschlägigen Regeln und der Umsetzung ab.
Wenn du dich zuerst allgemein orientieren möchtest, findest du auf unserer Seite Neu hier? einen Überblick. Wenn Spielen die Kontrolle übernimmt, findest du auf unserer Seite Risiken und Hilfe Hinweise auf unabhängige Unterstützung.
Wo liegen die Grenzen dieser Einordnung?
Dieser Artikel gibt den Wortlaut von § 6j und den Zusammenhang mit benachbarten Vorschriften wieder. Er ersetzt keine Rechtsberatung und keine Entscheidung der zuständigen Aufsicht im Einzelfall. Offen bleibt etwa, wie die Aufsicht bei einem konkreten Angebot prüft, ob es einem Echtgeldspiel insgesamt entspricht. Aus dem Text folgt keine Aussage darüber, ob oder wie ein bestimmter Anbieter die Vorgaben einhält.
Im Kern setzt auch eine kostenlose Variante die Kontrolle über Spielkonto, Alter und Sperrstatus voraus. Wenn Spielen für dich oder eine nahestehende Person zum Problem wird, kann die Hilfeseite ein erster Anlaufpunkt sein.
Quellen & Datenstand: Datenstand 13.10.2026. Amtliche konsolidierte Fassung des Glücksspielstaatsvertrags 2021 mit Änderungen von 2022, insbesondere §§ 2, 6a, 6j, 8 und 28a. Wortlaut der Einzelnormen: § 6j Unentgeltliche Angebote und § 2 Anwendungsbereich.