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Kalshi steht auf Tschechiens Sperrliste

Inhaltlich überarbeitet: 07.10.2026

Zwei Personen besprechen in einer Aufsichtsbehörde eine unterbrochene digitale Liste neben Aktenordnern und einem Serverschrank

Das tschechische Finanzministerium führt kalshi.com in der öffentlichen Liste unerlaubter Internetspiele. Als Datum des Eintrags und seiner Veröffentlichung nennt die Liste den 30.09.2026. Ob Kalshi bei einem bestimmten Internetanbieter bereits technisch blockiert ist, belegt der Listeneintrag allein nicht.

In Deutschland ist die rechtliche Ausgangslage anders. Prognosemärkte auf politische, wirtschaftliche oder andere gesellschaftliche Ereignisse gelten nach der Einordnung der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) als Gesellschaftswetten. Solche Wetten sind hier nicht erlaubnisfähig. Eine tschechische Sperrliste ändert daran nichts.

Was in Tschechien passiert ist

Das Finanzministerium veröffentlichte den hier geprüften Gesamtstand der Liste am 05.10.2026 um 13:55 Uhr. Dieser Stand enthält für kalshi.com den 30.09.2026 in der Spalte für Eintrag und Veröffentlichung. Der 5. Oktober ist somit das Datum des aktualisierten Gesamtstands, nicht das Datum der erstmaligen Veröffentlichung des Kalshi-Eintrags.

In der amtlichen Datei ist außerdem polymarket.com mit dem Datum 13.07.2026 aufgeführt. Für beide Einträge nennt die Datei als Grund § 84a Abs. 2 Buchstabe a des tschechischen Glücksspielgesetzes. Ein Löschdatum ist bei keinem der beiden Einträge vermerkt. Nach dem veröffentlichten Datenstand sind sie damit weiterhin aktiv.

Die CSV-Datei dient nur zur Information. Verbindlich ist die PDF-Fassung der tschechischen Liste. Für die Einordnung ist deshalb der verbindliche PDF-Datenstand maßgeblich.

Ein Listeneintrag bestätigt noch keine technische Sperre

Die amtliche Liste dokumentiert die aufgenommenen Seiten, den Grund und das Datum des Eintrags. Sie ist kein Prüfprotokoll darüber, ob jeder Internetanbieter den Zugang bereits technisch gesperrt hat.

Auch über die praktische Wirksamkeit einer Sperre lassen sich aus der Liste allein keine Aussagen ableiten. Ein Listeneintrag und eine nachgewiesene technische Blockierung sind unterschiedliche Informationen.

Warum die Liste mehr als 3.500 Seiten umfasst

Die amtliche Datei enthält 3.644 Datensätze. Davon entfallen 3.625 auf Internetseiten. Bei 3.566 dieser Internetseiten ist kein Löschdatum eingetragen. Sie gelten nach dem Datenstand als aktuell nicht gelöscht.

Diese Zahlen zeigen, wie umfangreich die tschechische Liste ist. Sie sind aber keine Messung des gesamten unerlaubten Glücksspielmarkts. Aus der Zahl der Listeneinträge lassen sich weder Marktanteile noch Nutzerzahlen oder Umsätze ableiten. Auch sagt sie nicht, wie häufig eine Sperre tatsächlich umgangen wird.

Warum Deutschland einen anderen Weg geht

Die GGL unterscheidet zwischen Sport- und Pferdewetten auf der einen Seite und Gesellschaftswetten auf der anderen. Gesellschaftswetten beziehen sich zum Beispiel auf Politik, Gerichtsurteile, Wirtschaft, Naturereignisse, TV-Shows oder Preisverleihungen.

Nach den Erläuterungen zu § 3 Abs. 1 Satz 4 des Glücksspielstaatsvertrags 2021 sind nur Sport- und Pferdewetten erlaubnisfähig. Gesellschaftswetten sind nach der GGL nicht erlaubnisfähig und damit illegal. Das gilt auch für Prognosemärkte, wenn sie Personen in Deutschland die Teilnahme an solchen Wetten ermöglichen.

Deutschland braucht für diese Einordnung nicht zwingend einen Eintrag in einer Sperrliste. Die GGL nennt unter anderem Untersagungsverfahren, Zwangsgelder und Zahlungsuntersagungen gegenüber Finanzdienstleistern als mögliche Maßnahmen gegen unerlaubte Angebote. Entscheidend ist, ob ein Angebot für Personen in Deutschland zugänglich ist und eine Teilnahme ermöglicht.

Was das für Nutzer bedeutet

Dass eine Plattform im Ausland erreichbar oder dort anders eingeordnet ist, schafft keine deutsche Erlaubnis. Für die deutsche Bewertung kommt es auf die konkrete Ausgestaltung und die tatsächliche Zugänglichkeit an.

Die tschechische Entscheidung betrifft zunächst Tschechien. Sie ist kein deutsches Verfahren und verändert die deutsche Rechtslage nicht. Umgekehrt bedeutet die deutsche Einordnung nicht automatisch, dass jedes Land Prognosemärkte gleich behandelt.

Für dich ist deshalb der entscheidende Unterschied: Sichtbarkeit im Internet ist nicht dasselbe wie eine erlaubte Teilnahme. Die GGL weist darauf hin, dass Gesellschaftswetten in Deutschland nicht erlaubnisfähig sind. Informationen zu weiteren Risiken unerlaubter Angebote findest du auf unserer Seite Risiken und Hilfe. Den größeren Zusammenhang zu Maßnahmen gegen illegales Online-Glücksspiel ordnen wir außerdem im Beitrag Was der 5,86-Milliarden-Fall für Sportwetten bedeutet ein.

Quellen & Datenstand

Datenstand: 07.10.2026

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