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Sportwettensteuer in Deutschland: Steuersatz, Basis und Abrechnung

Inhaltlich überarbeitet: 19.09.2026

Bei der deutschen Sportwettensteuer sind drei Dinge zu trennen: der gesetzliche Steuersatz, die Berechnungsgrundlage und die Abrechnung des Anbieters. Die Steuer ist keine pauschale Abgabe auf jeden persönlichen Wettgewinn.

Was im Gesetz steht

Nach § 18 RennwLottG beträgt der Satz 5,3 Prozent. Er bezieht sich nach § 17 auf den geleisteten Wetteinsatz abzüglich der Sportwettensteuer. Steuerschuldner ist nach § 19 der Veranstalter. Die Steuer entsteht nach § 20 mit der Leistung des Einsatzes. Die gesetzlichen Definitionen stehen in §§ 16–21 RennwLottG.

Ein Rechenbeispiel zur Bemessungsgrundlage

Fiktives Beispiel: Ein gesamter geleisteter Wetteinsatz von 100 Euro enthält die hier betrachtete Steuer. Mit T als Steuer gilt T = 0,053 × (100 − T). Daraus folgt T = 5,30 ÷ 1,053 ≈ 5,03 Euro. Die dazugehörige Basis beträgt rund 94,97 Euro. Die Berechnung zeigt, warum 5,3 Prozent auf die gesetzliche Basis nicht dasselbe sind wie 5,3 Prozent auf einen beliebig bezeichneten Bruttobetrag. Rundung und konkrete Abrechnung müssen gesondert betrachtet werden.

Warum auf einer Abrechnung andere Angaben stehen können

Ob ein Anbieter Kosten selbst trägt oder sie nach seinen Vertragsbedingungen an Kunden weitergibt, ist eine andere Frage als die gesetzliche Steuerschuld. Für das Verständnis einer konkreten Abrechnung brauchst du den dort definierten Einsatz, die Quote und die Bedingungen. Eine Werbeaussage wie „steuerfrei“ ersetzt diese Angaben nicht.

Worüber dieser Artikel keine Aussage trifft

Die Sportwettensteuer beantwortet nicht automatisch eine individuelle Frage zur Einkommensteuer. Die frühere pauschale Einteilung in Hobby- und Berufswetter wurde hier entfernt. Persönliche steuerliche Sachverhalte müssen anhand der konkreten Umstände fachlich beurteilt werden.

Stand: 19.09.2026. Dieses allgemeine Erklärstück wurde anhand des Gesetzestextes überarbeitet. Es ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Zur Grundrechnung siehe Quote, Auszahlung und Ergebnis.

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