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Handball

Das Vorwarnzeichen zählt vier Pässe, nicht vier Sekunden

Inhaltlich überarbeitet: 13.10.2026

Ein Handballspieler springt zum Torwurf über zwei Abwehrspieler mit erhobenen Armen, im Hintergrund hebt ein Schiedsrichter den Arm

Beim Vorwarnzeichen für passives Spiel zählt im Hallenhandball nicht die Zeit, sondern die Zahl der Pässe: Nach dem Zeichen darf die angreifende Mannschaft grundsätzlich höchstens vier Pässe spielen, um einen Torwurf auszuführen. Wird der fünfte Pass von einem Mitspieler angenommen, ohne dass zuvor ein Torwurf erfolgt ist, entscheiden die Schiedsrichter auf Freiwurf für die Abwehr. Das Zeichen selbst ist weder ein Pfiff noch eine Strafe.

Wann die Schiedsrichter das Zeichen zeigen

Passives Spiel liegt vor, wenn eine Mannschaft den Ball behält, ohne erkennbar anzugreifen oder ein Tor erzielen zu wollen. Auch wiederholtes Verzögern eines Anwurfs, Freiwurfs, Einwurfs oder Abwurfs kann darunterfallen. Es geht dabei nicht um einen einzelnen langsamen Pass, sondern um den Eindruck, dass der Angriff nicht zielgerichtet vorankommt.

Die Schiedsrichter beurteilen den Angriff als Ganzes. Ein Hinweis auf eine passive Tendenz kann etwa sein, dass die Mannschaft nach einem Ballgewinn langsam die Spielfeldhälfte überbrückt oder eine Wurfausführung verzögert. Im Positionsangriff können wiederholte Rückpässe, Ballannahmen in der Rückwärtsbewegung oder ein Abdrehen des Ballführenden vom Tor eine Rolle spielen. Entscheidend ist der Zusammenhang der Spielsituation; einzelne Beobachtungen sind nicht automatisch ein Regelverstoß.

Erkennen die Schiedsrichter eine solche Tendenz, heben sie den Arm. Das Vorwarnzeichen soll der angreifenden Mannschaft zeigen, dass sie ihre Spielweise ändern und erkennbar auf eine Torchance hinarbeiten muss. Die Schiedsrichter sollen es grundsätzlich gleichzeitig zeigen, wenn ein Spieler den Ball unter Kontrolle hat. Bei klaren, gefährlichen Vorwärtsbewegungen soll das Zeichen dagegen nicht angezeigt werden. Die Regelgrundlage dafür steht in Regel 7:11 und 7:12 sowie Erläuterung 4 der IHF-Regeln.

Vier Pässe bis zum Torwurf

Nach dem Vorwarnzeichen darf die angreifende Mannschaft maximal vier Pässe spielen, bevor sie einen Torwurf ausführt. Der vierte Pass ist also noch erlaubt. Wird aber ein fünfter Pass von einem Mitspieler angenommen, bevor ein Torwurf ausgeführt wurde, folgt grundsätzlich ein Freiwurf gegen die Mannschaft in Ballbesitz.

Nicht jeder Versuch zählt als Pass. Vor dem erfolgten vierten Pass wird ein von einem Feldspieler der Abwehr geblocktes Anspiel oder ein geblockter Torwurf, nach dem die angreifende Mannschaft wieder an den Ball kommt, als Pass gewertet – auch bei einem Abwurf. Für die folgenden Situationen gelten dagegen Ausnahmen:

Welche Aktionen nach dem Vorwarnzeichen als Pass zählen
Aktion Zählt als Pass Was danach gilt
Normaler Pass zum Mitspieler Ja Die Passfolge läuft weiter.
Anspiel wird wegen eines geahndeten Fouls nicht unter Kontrolle gebracht Nein Dieser Versuch wird nicht mitgezählt.
Abwehrspieler lenkt das Anspiel ins Seiten- oder Toraus Nein Dieser Versuch wird nicht mitgezählt.
Geblockter Wurf geht ins Seiten- oder Toraus Nein Dieser Wurf zählt nicht als Pass.

Ein fiktives Beispiel macht die Grenze klar: Eine Mannschaft spielt nach dem Zeichen vier Anspiele. Der vierte Pass darf noch gespielt und angenommen werden. Wird danach ein fünfter Pass gespielt und von einem Mitspieler angenommen, entscheiden die Schiedsrichter auf Freiwurf, sofern keine besondere Ausnahmesituation vorliegt. Konkret: vier Pässe sind erlaubt; der angenommene fünfte Pass löst die Entscheidung gegen die angreifende Mannschaft aus.

Die Schiedsrichter stellen fest, wie viele Pässe gespielt wurden. Diese Feststellung ist nach Regel 17:11 eine Tatsachenentscheidung. Die Zahl wird also nicht von einer externen Uhr oder einer automatischen Anzeige bestimmt.

Es gibt eine wichtige Sonderregel für Situationen direkt nach dem vierten Pass: Wird der angreifenden Mannschaft danach ein Freiwurf, Einwurf oder Abwurf zugesprochen, darf sie die Ausführung mit einem weiteren Pass verbinden, um den Angriff abzuschließen. Das gilt auch, wenn ein Wurf nach dem vierten Pass von der Abwehr geblockt wird und der Ball anschließend zu einem Angreifer oder ins Tor- beziehungsweise Seitenaus gelangt. Diese eng umrissenen Ausnahmen sind keine allgemeine Erlaubnis für einen fünften Pass in jedem Angriff. Die Einzelheiten stehen in Erläuterung 4, Abschnitt D der IHF-Regeln.

Wann das Zeichen seine Wirkung verliert

Während des Angriffs gibt es zwei Situationen, in denen die Wirkung des Vorwarnzeichens aufgehoben wird. In beiden Fällen erhält die angreifende Mannschaft wieder eine normale Aufbauphase.

Erstens: Die angreifende Mannschaft führt einen Torwurf aus, und der Ball prallt direkt vom Tor oder vom Torwart zu ihr zurück. Dasselbe gilt, wenn ihr wegen dieses Vorgangs ein Ein- oder Abwurf zusteht. Dann beginnt die neue Aufbauphase, statt dass die alte Passfolge einfach weiterläuft.

Zweitens: Ein Spieler oder Offizieller der abwehrenden Mannschaft erhält wegen regelwidrigen oder unsportlichen Verhaltens eine persönliche Bestrafung nach Regel 16. Auch dann wird der Angriff neu bewertet und der angreifenden Mannschaft eine normale Aufbauphase zugestanden.

Diese Fälle sind von den Situationen zu unterscheiden, in denen ein Pass lediglich nicht mitgezählt wird. Wird etwa ein Anspiel ins Seitenaus gelenkt, bleibt die Passzahl unverändert; das ist nicht automatisch gleichbedeutend mit dem Ende der gesamten Vorwarnung. Maßgeblich ist, welche Spielfortsetzung gilt und ob eine der ausdrücklich genannten Situationen für eine neue Aufbauphase eingetreten ist.

Was das Zeichen nicht ist

Das Vorwarnzeichen ist ein sichtbarer Hinweis, aber kein Pfiff und keine persönliche Strafe. Es gibt dem Angriff Gelegenheit, die Spielweise zu ändern. Bleibt die passive Tendenz bestehen, dürfen die Schiedsrichter dennoch schon vor der Annahme eines fünften Passes auf passives Spiel entscheiden. In besonderen Situationen können sie sogar ohne vorheriges Vorwarnzeichen einen Freiwurf gegen die angreifende Mannschaft geben, zum Beispiel wenn diese eine klare Torgelegenheit bewusst auslässt.

Außerdem dürfen nationale Verbände für ihren Bereich je nach Alters- und Leistungsstruktur abweichende Regelungen zur Passanzahl treffen; die IHF-Regeln nennen dabei als Obergrenze sechs Pässe. Die passende Übersicht zu Hallenhandball findest du auch in unserer Handball-Rubrik. Den Begriff Ballbesitz im Lexikon und weitere Themen findest du über Neu hier?.

Quellen & Datenstand
Regelprüfung: 13.10.2026. Grundlage sind die IHF-Regeln für Hallenhandball, gültig ab 1. Juli 2025 (Regeln 7:11, 7:12 und Erläuterung 4) sowie die DHB-Zusatzbestimmungen zu den internationalen Handballregeln, Stand 15. November 2025.

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