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Dänemark will Wettwerbung rund um Live-Sport verbieten

Inhaltlich überarbeitet: 12.10.2026

Eine Person sitzt mit Fernbedienung vor einem Fernseher mit unscharfer Sportübertragung; auf dem Tisch liegt ein geöffnetes, unbedrucktes Heft.

Dänemark will Werbung für Glücksspiel rund um Live-Sport zeitlich begrenzen. Ein Gesetzentwurf des Steuer- und Wachstumsministers Jakob Engel-Schmidt wurde am 07.10.2026 in das Folketing eingebracht. Die amtliche Übersicht führt den Vorgang am 12.10.2026 mit dem Status „Fremsat“ – eingebracht. Der Vorschlag ist noch kein geltendes dänisches Recht und muss weitere Beratungen im Folketing durchlaufen.

Der zentrale Unterschied zu Deutschland: Der dänische Entwurf sieht ein Verbot von zehn Minuten vor bis zehn Minuten nach einer Live-Sportübertragung vor. In Deutschland gilt bereits eine engere Regel für Sportwetten auf das übertragene Ereignis: Sie greift unmittelbar vor und während der Übertragung, aber nicht als festes Zehn-Minuten-Fenster danach.

Wie weit soll das dänische Werbeverbot reichen?

Nach dem Entwurf dürfte auf dem übertragenden Kanal oder der Plattform von zehn Minuten vor Beginn bis zehn Minuten nach Ende einer Live-Sportveranstaltung keine Glücksspielwerbung gezeigt werden. Das betrifft laut Begründung Fernseh- und Streamingangebote und schließt Werbepausen während des Ereignisses ein. Stadionbanden und Trikotsponsoring wären von diesem Übertragungsverbot ausgenommen. Live-Quoten sollen am Veranstaltungsort jedoch während des Sportereignisses nicht angezeigt werden dürfen.

Der Entwurf sieht weitere Einschränkungen vor: Glücksspielwerbung soll in öffentlichen Verkehrsmitteln und im Zusammenhang mit öffentlichem Verkehr verboten sein. Ein Verbot soll auch für öffentliche Bereiche innerhalb von 200 Metern um Schulen und Einrichtungen der Jugendausbildung gelten, in denen die Mehrheit der Lernenden unter 18 Jahre alt ist. Gemessen würde in Luftlinie ab der äußeren Grundstücksgrenze. Innenbereiche von Sportanlagen gelten hierbei nicht als öffentlicher Raum. Reine Angaben zum konkreten Spielangebot einer Verkaufsstelle sollen an deren Fassade oder Fenstern weiter möglich sein; das ist keine Ausnahme für Verkaufsaktionen oder Gewinnwerbung.

Auch der Inhalt von Werbung soll begrenzt werden. Vorgesehen sind ein Verbot von Autoritäten in der Werbung und von Personen unter 25 Jahren. Inhalte dürften Kinder und Jugendliche nicht besonders ansprechen. Glücksspiel soll außerdem nicht als wichtiger als Familie, Freunde, Arbeit oder Ausbildung dargestellt werden.

Die Begründung des Entwurfs erklärt, weshalb die zeitliche Regel an Live-Übertragungen anknüpft: Bei einer verspäteten Übertragung oder nach Spielende sei eine Wette auf ein nächstes Ereignis, etwa eine gelbe Karte, nicht mehr sinnvoll. Als Ziel nennt die Vorlage, einer Normalisierung von Glücksspiel durch massives Marketing entgegenzuwirken.

Welche weiteren Änderungen enthält der Entwurf?

Die folgende Tabelle zeigt drei Beispiele für vorgeschlagene Bußgeldniveaus bei bestimmten Verstößen im Online-Spielbereich und bei landbasierten Wetten. Sie sind Richtwerte, keine festen Mindest- oder Höchststrafen: Gerichte können nach den Umständen des Einzelfalls nach oben oder unten abweichen. Die Tabelle beschreibt einen Vorschlag und keine geltende Rechtslage.

Beispiele für vorgeschlagene Bußgeldniveaus nach Bruttospielertrag
Bruttospielertrag reduzierte Buße normale Buße erhöhte Buße
Unter 5.000.000 Kronen 10.000 Kronen 100.000 Kronen 300.000 Kronen
Ab 100.000.000 bis unter 200.000.000 Kronen 55.000 Kronen 550.000 Kronen 1.650.000 Kronen
Ab 500.000.000 Kronen 100.000 Kronen 1.000.000 Kronen 3.000.000 Kronen

Bei erlaubten Anbietern dient der Bruttospielertrag als Grundlage dieser Bußgeldstufen: Einsätze zuzüglich etwaiger Provisionen abzüglich ausgezahlter Gewinne, vor Steuern und anderen Kosten. Als Beispiel nennt die Vorlage einen erlaubten Wettanbieter mit 15.000.000 Kronen Bruttospielertrag, der gegen § 11 Absatz 6 verstößt: Wird der Verstoß als Fall einer normalen Buße bewertet, beträgt der Richtwert 200.000 Kronen.

Weitere Vorschläge betreffen Werbung für nicht erlaubte Spiele sowie neue Genehmigungen für Händler landbasierter Spiele, die jeweils höchstens fünf Jahre gelten sollen. Anbieter, die ihre eigenen erlaubten Spiele verkaufen, benötigen dafür keine separate Händlergenehmigung. Das Kreditverbot soll auf solche Händler ausgeweitet werden; die Zahlung mit Kreditkarte soll jedoch erlaubt bleiben, weil der Kredit dabei von der Zahlungsinstitution und nicht vom Händler gewährt wird. Für Online-Casinos sollen zudem Würfel- und Glücksradspiele zugelassen werden können.

Das Gesetz soll laut Entwurf am 01.01.2027 in Kraft treten. Die neuen Werberegeln sollen ab dem 01.07.2027 Wirkung haben, die neuen Händlerregeln und die Ausweitung des Kreditverbots erst ab dem 01.10.2027. Das sind vorgesehene Termine, keine bereits geltenden Vorschriften.

Was gilt für Live-Sportwerbung in Deutschland bereits?

In Deutschland verbietet § 5 Absatz 3 Satz 2 des Glücksspielstaatsvertrags 2021 auf dem übertragenden Kanal Werbung für Sportwetten auf genau dieses Sportereignis unmittelbar vor oder während der Live-Übertragung. Ein festgelegtes Zeitfenster von zehn Minuten davor und danach enthält diese Regel nicht. Ebenso gibt es in diesem Absatz kein entsprechendes Verbot von Glücksspielwerbung in öffentlichen Verkehrsmitteln.

Daneben dürfen Live-Zwischenstände nach § 5 Absatz 6 Satz 2 nicht mit Werbung für Sportwetten auf dasselbe Ereignis verbunden werden. Ausgenommen ist die Anzeige von Live-Zwischenständen zu Wettangeboten auf der eigenen Internetseite eines Anbieters. Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder erläutert die Werberegeln in ihrem FAQ zur Glücksspielwerbung.

Dänemark ist mit diesem Entwurf ein weiteres Beispiel für strengere Werberegeln rund um Live-Sport. Wenn Werbung oder Live-Wetten für dich belastend wirken, findest du Unterstützung auf unserer Seite Risiken und Hilfe.

Quellen & Datenstand: Datenstand 12.10.2026; Ereignisdatum: 07.10.2026, Einbringung von L 37. Eingebrachter Gesetzentwurf L 37 und amtliche Übersicht zum Verfahrensstand, Folketingstidende. Deutschlandvergleich: konsolidierte Fassung des Glücksspielstaatsvertrags 2021 mit Änderungen von 2022.

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