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33 Abmahnungen in Michigan: Wo eine Selbstsperre nicht greift

Inhaltlich überarbeitet: 09.10.2026

Erwachsene Person sitzt abends an einem Tisch und prüft an einem Laptop eine Kontosperrung

KI-generiertes Symbolbild einer erwachsenen Person mit einem Laptop; keine Aufnahme einer betroffenen Person oder eines konkreten Kontos.

Die Aufsichtsbehörde Michigan Gaming Control Board (MGCB) teilte am 08.10.2026 mit, dass sie 33 Offshore-Anbieter mit Abmahnschreiben zum Unterlassen ihrer Angebote aufgefordert hat. Die Unternehmen sollen Online-Casinospiele, Sweepstakes-artige Spiele oder Sportwetten ohne staatliche Erlaubnis für Menschen in Michigan angeboten haben. Besonders wichtig ist die Warnung für Personen mit Selbstsperre: Auf nicht lizenzierten Seiten greift der Schutz nicht zuverlässig.

Warum die Selbstsperre auf Offshore-Seiten nicht genügt

Michigan führt für Online-Glücksspiele und Sportwetten eine Responsible Gaming Database. Wer sich dort einträgt, möchte sich selbst vom Spiel ausschließen. Anbieter mit einer Erlaubnis in Michigan müssen diese Datenbank beachten.

Nach Darstellung der MGCB setzen nicht in Michigan lizenzierte Offshore-Seiten den Schutz dieser Selbstsperre nicht um. Nach Angaben der MGCB kann eine gesperrte Person auf einer nicht lizenzierten Seite deshalb weiterhin ein Konto eröffnen, Geld einzahlen und Wetten platzieren. Auch andere Schutzmechanismen sind dort nicht in gleicher Weise abgesichert. Dazu gehören etwa Einzahlungslimits, verantwortungsbezogene Sperrfunktionen und eine Beschwerdemöglichkeit bei der zuständigen Behörde.

MGCB-Exekutivdirektor Henry Williams erklärte sinngemäß in deutscher Übersetzung: Eine Selbstsperre sei eine der schwersten und mutigsten Entscheidungen. Im legalen Markt werde sie respektiert, Offshore-Seiten respektierten sie jedoch nicht. Außerdem habe die Behörde keine Möglichkeit, verlorenes oder einbehaltenes Geld zurückzuholen.

Was hinter den 33 Schreiben steckt

Die MGCB stützt ihr Vorgehen auf den Lawful Internet Gaming Act (PA 152 of 2019) und den Lawful Sports Betting Act (PA 149 of 2019). Wer in Michigan Internet-Glücksspiele oder Sportwetten im Internet anbieten will, braucht dafür eine Lizenz der MGCB. Anbieter, die ein Abmahnschreiben ignorieren, müssen laut MGCB mit weiteren Maßnahmen rechnen. Dabei kann die Behörde mit dem Justizministerium von Michigan zusammenarbeiten.

Die Zahl steht außerdem in einem größeren Zusammenhang: Im April 2026 hatte die MGCB nach eigenen Angaben bereits 45 Abmahnschreiben innerhalb von vier Monaten an Offshore-Anbieter verschickt. Das ist eine frühere Angabe der Behörde und keine zusätzliche Zählung zur Mitteilung vom 08.10.2026.

Was du in Deutschland vor einer Registrierung prüfen kannst

Der Fall aus Michigan lässt sich nicht auf deutsche Spielende oder deutsche Rechtsfolgen übertragen. In Deutschland gibt es jedoch mit OASIS ein anbieter- und spielformübergreifendes Spielersperrsystem. Die Verantwortung dafür liegt beim Regierungspräsidium Darmstadt. Bei einer Selbstsperre kann eine abweichende Mindestdauer beantragt werden, die drei Monate nicht unterschreiten darf; ohne abweichenden Antrag beträgt sie mindestens ein Jahr. Eine Aufhebung muss nach Ablauf der Mindestdauer schriftlich beantragt werden und wird nicht sofort wirksam.

Anbieter von Sportwetten und anderen Glücksspielen, für die das Teilnahmeverbot bei einer OASIS-Sperre gilt, müssen mit der Sperrdatei abgleichen, ob eine Person gesperrt ist. Für diese Glücksspiele ist persönlich adressierte Werbung an gesperrte Personen unzulässig. Die Anbieter dürfen nicht zur Beantragung einer Entsperrung drängen; für Personen nach Aufhebung ihrer Sperre dürfen sie keine Vorteile wie Boni oder Rabatte gewähren. Eine Übersicht der Schutzmaßnahmen bietet die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder.

Vor der Kontoeröffnung ist die amtliche Whitelist der GGL das wichtigste Prüfmittel. Sie führt Anbieter und Vermittler mit Erlaubnis oder Konzession nach dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 auf. Die von der GGL veröffentlichte Liste wurde zuletzt am 02.10.2026 aktualisiert. Ein Eintrag auf einer Website oder ein Hinweis auf eine ausländische Lizenz ersetzt diese Prüfung nicht.

Wenn du merkst, dass eine Sperre allein nicht ausreicht, findest du weitere Hinweise und Hilfsangebote unter Risiken und Hilfe. Eine Selbstsperre kann aber nur dort wirken, wo Anbieter an das jeweilige Schutzsystem gebunden sind.

Quellen & Datenstand

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